Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge der Verkäuferin. Entgegenstehenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Auftrag
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (Brief, Fax, E-Mail) oder der sofortigen Ausführung der Bestellung durch die Verkäuferin. Abänderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen für ihre Gültigkeit der o. g. Schriftform.

3. Lieferung
a. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
b. Liefertermine und/oder -fristen sind schriftlich mitzuteilen. Sie sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Fixtermin i. S. d. HGB bezeichnet.
c. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, witterungsbedingte Beeinträchtigungen, fehlerhafte oder verspätete Selbstbelieferung usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die Verkäuferin auch zu vertreten. Sie berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben.
d. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
e. Im Falle einer Warenrücknahme aus Kulanz sind wir berechtigt, eine Wiedereinlagerungsgebühr i.H.v. 10% des zurückgenommen Warenwertes, min. 5 EUR zu berechnen.
f. Der Käufer trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware.

4. Versand
a. Verpackung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
b. Zusätzliche Versandkosten, die aufgrund der Angabe falscher Lieferadressen zustande kommen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Preise
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Angebote zum Produkt- und Leistungsangebot sind freibleibend und unverbindlich.

6. Zahlungen
a. Unsere Rechnungen sind fällig und zahlbar innerhalb von von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug.
b. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Für noch ausstehende Lieferungen kann die Verkäuferin Vorauszahlungen fordern.
c. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Pflichten des Kunden
Der Kunde garantiert, dass die Inhalte und Materialien einer übesendeten Datei nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

8. Eigentumsvorbehalt

a. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben
 Eigentum der Verkäuferin bis zur Erfüllung sämtlicher ihr
 gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehen
den Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte,
 welche der Verkäuferin zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die
 Verkäuferin auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden
Teil der Sicherungsrechte freigeben.
b. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist
 dem Käufer die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
 untersagt. Weiterverkäufe sind nur im Rahmen des ge
wöhnlichen Geschäftsgangs und nur unter der Bedingung
gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden
 Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das
 Eigentum erst auf den Kunden übergeht, wenn die Zah
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lungsverpflichtung gegenüber der Verkäuferin erfüllt ist.

c. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen
 Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer die
Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.
d. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere
 Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin zum Rücktritt und
zur Rücknahme berechtigt, der Käufer ist zur Herausgabe
verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung
 des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt der 
Verkäuferin. In diesen Handlungen oder der Pfändung der
 Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt kein Rücktritt,
 es sei denn, die Verkäuferin hat diesen ausdrücklich erklärt.
d. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere
 Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin zum Rücktritt und
 zur Rücknahme berechtigt, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt der
Verkäuferin. In diesen Handlungen oder der Pfändung der
Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt kein Rücktritt,
es sei denn, die Verkäuferin hat diesen ausdrücklich erklärt.


9. Sachmängel
Für Sachmängel haftet die Verkäuferin wie folgt:
a. Der Käufer hat Anspruch auf kostenlose Neulieferung für alle Waren, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
b. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, wenn der Käufer ein Unternehmer ist, und in 24 Monaten, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Dies gilt nicht, wenn das Gesetz eine längere Verjährungsfrist vorschreibt.
c. Der Käufer hat Sachmängel gegenüber der Verkäuferin unverzüglich zu rügen.
d. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, welcher in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Dieses Zurückbehaltungsrecht gilt nur bei Sachmängeln, über deren Vorhandensein kein Zweifel besteht. Bei zu Unrecht erfolgten Mängel rügen ist die Verkäuferin berechtigt, ihre entstandenen Aufwendungen vom Käufer erstattet zu verlangen.
e. Der Verkäuferin ist Gelegenheit zur Neulieferung innerhalb angemessener Frist zu geben.
f. Ist eine Neulieferung nicht möglich oder für den Käufer nicht von Interesse, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann er nicht verlangen.
g. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstanden sind.

10. Sonstige Schadensersatzansprüche
a. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
b. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhan densein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht verbunden.

11. Untersuchungspflicht
a. Käufer, welche Unternehmer sind, haben die angelieferte Ware auf alle erkennbaren Mängel unverzüglich zu untersuchen, Verbraucher haben die Ware auf alle offensichtlichen Mängel zu untersuchen. Es gilt eine einheitliche Rügefrist von 8 Tagen ab Anlieferung.
b. Bei Anlieferung durch Dritte hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen und der Verkäuferin auf Verlangen nachzuweisen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, verliert er seinen Anspruch auf Neulieferung bzw. Rückgängigmachung oder Minderung.

12. Sonderprodukte
Entwicklungsleistungen der Verkäuferin für auf Wunsch des Käufers konzipierte Sonderprodukte bleiben Eigentum der Verkäuferin. Lässt der Käufer das Sonderprodukt sodann ausschließlich bei der Verkäuferin herstellen und bezieht er dieses auch ausschließlich von der Verkäuferin, gewährt die Verkäuferin dem Käufer für das Sonderprodukt Exklusivität. In diesem Fall schuldet der Käufer keine gesonderte Vergütung für die Nutzung der Entwicklungsleistung. Will der Kunde das für ihn entwickelte Sonderprodukt dagegen durch Dritte herstellen lassen oder von diesen beziehen, hat er die Nutzung der Entwicklungsleistung zu vergüten. Die Verkäuferin ist in diesem Fall zugleich berechtigt, ihre Entwicklungsleistung für Dritte zu nutzen. Eine Exklusivität zugunsten des Käufers besteht dann nicht.

13. Erfüllungsort
a. Erfüllungsort ist für beide Teile Bad Säckingen.
b. Versendet die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Verkäuferin die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat.

14. Gerichtsstand
Ist der Käufer ein Unternehmer, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis Bad Säckingen.

Hinweis für Verbraucher
Ultradex gewährt ein uneingeschränktes Rückgaberecht bis zu 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn die Ware rechtzeitig an Ultradex abgeschickt wird. Der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist wirksam. Sie können auch schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) eine Widerrufserklärung abgeben. Bitte verwenden Sie den Rücksendeschein unserer Rechnung. Wir erstatten den Kaufpreis. Ausgenommen von dieser Regelung sind nach Ihren Wünschen gefertigte Produkte.